Der FKSP (Fonds für kulturelle und soziale Bedürfnisse) ist ein Pflichtfonds für Arbeitgeber im staatlichen und öffentlichen Sektor, der unter anderem für Kuraufenthalte genutzt werden kann. Beschäftigte in Schulen, Krankenhäusern, Behörden oder beim Militär haben typischerweise Anspruch darauf. Hotel Vincent in Luhačovice akzeptiert FKSP-Zahlungen für Kuraufenthalte im Jahr 2026.
Der Fonds für kulturelle und soziale Bedürfnisse (FKSP) ist ein Zweckfonds, den Arbeitgeber im staatlichen und öffentlichen Sektor obligatorisch bilden müssen. Wenn Sie in einer Schule, einem Krankenhaus, bei der Polizei, in einer Behörde, beim Militär oder in einer beliebigen Beitragsorganisation arbeiten — haben Sie höchstwahrscheinlich Anspruch auf einen Zuschuss aus dem FKSP für Erholung, einschließlich Kuraufenthalte.
Im Jahr 2026 beträgt die obligatorische Zuteilung zum FKSP 1 % des jährlichen Lohnsummenvolumens. Aus diesem Fonds kann der Arbeitgeber Zuschüsse gewähren für:
Wichtige Änderung ab 2025: Die Verpflichtung, 50 % des Fonds für Rentenprodukte zu verwenden, wurde aufgehoben. Der Arbeitgeber kann nun freier über die Mittel verfügen — und mehr Geld kann somit gerade für Erholung und Kuraufenthalte verwendet werden.
Mitarbeiterbenefits sind im Jahr 2026 bis zu folgenden Grenzen von der Einkommensteuer befreit:
| Art des Benefits | Jährliche Befreiungsgrenze | Berechnungsgrundlage |
|---|---|---|
| Freizeitbenefits (Erholung, Kultur, Sport) | 24.483,50 CZK | 50 % des Durchschnittslohns |
| Gesundheitsbenefits (Heilbehandlungen, Kuren) | 48.967 CZK | 100 % des Durchschnittslohns |
| Renten-/Lebensversicherung | 50.000 CZK | Feste Grenze |
Der Durchschnittslohn für 2026 wurde auf 48.967 CZK festgesetzt. Gegenüber 2025 bedeutet das einen Anstieg von etwa 5 %.
Was bedeutet das in der Praxis? Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen aus dem FKSP einen Zuschuss für einen Kuraufenthalt im Wert von bis zu 24.483,50 CZK gewährt, zahlen Sie auf diesen Zuschuss keine Steuern oder Abgaben. Bei Kurbehandlungen mit therapeutischem Charakter kann die Grenze sogar doppelt so hoch sein.
Mitarbeiterbenefits für Erholung sind nicht nur ein Privileg von Staatsangestellten. Hier ist eine Übersicht aller Möglichkeiten:
Bedingungen für Steuerbefreiung (beide Gruppen):
Neuerung 2026: Der Staat hat die Regeln gegen Umgehung verschärft — Benefits dürfen nicht den vereinbarten Lohn ersetzen. Wenn der Arbeitgeber Lohnteile als Benefits auszahlt, um Abgaben zu sparen, unterliegen diese „Benefits“ der Steuer und den Beiträgen.
Wenden Sie sich an die Personalabteilung oder Gewerkschaftsorganisation. Erfahren Sie:
Tipp: Bei den meisten Organisationen gilt die Regel „Wer zuerst kommt“ — das FKSP-Budget ist begrenzt. Lassen Sie den Antrag nicht bis zum letzten Moment liegen.
Wählen Sie einen Kur- oder Wellness-Aufenthalt, der die Bedingungen Ihres Arbeitgebers erfüllt. Hotel Vincent in Luhačovice bietet Aufenthalte, die sich für FKSP-Nutzung eignen — von Wochenend-Entspannungspaketen bis zu wochenlangen Kuraufenthalten.
Kontaktieren Sie das Hotel und bitten Sie um eine auf Ihren Arbeitgeber ausgestellte Vorauszahlungsrechnung. Die Rechnung muss enthalten:
Der Arbeitgeber begleicht die Rechnung (oder deren Teil bis zur Höhe des Zuschusses) direkt auf das Hotelkonto. Eine eventuelle Zuzahlung über den Zuschuss hinaus zahlen Sie selbst.
Nach Eingang der Zahlung bestätigt Ihnen das Hotel die Reservierung. Nach Beendigung des Aufenthalts erhalten Sie eine Schlussrechnung — bewahren Sie diese sicherheitshalber auf.
Einige Organisationen verlangen nach der Rückkehr den Nachweis, dass der Aufenthalt tatsächlich stattgefunden hat (Rechnungskopie, Aufenthaltsbestätigung). Informieren Sie sich vorab.
Aus dem FKSP können folgende Personen schöpfen:
Beispiel: Eine Lehrerin aus Brno kann aus dem FKSP einen Zuschuss für einen Wochenendaufenthalt in Luhačovice für sich, ihren Ehemann und zwei Kinder (15 und 22 Jahre, wenn sie studieren) nutzen. Die ganze Familie kann so ein Wochenende im Kurort für einen Bruchteil des Preises verbringen.
Luhačovice ist der einzige Kurort der Westkarpaten in der Tschechischen Republik und zugleich Profilkurort für die Behandlung von Atemwegserkrankungen. Aber es geht längst nicht nur um Heilung:
Im Stadtzentrum finden Sie mehr als 10 Mineralquellen, die Sie kostenlos probieren können. Die bekannteste Vincentka — nach der auch unser Hotel benannt ist — enthält eine einzigartige Kombination von Mineralien (Natrium, Kalzium, Lithium, Jod, Fluor) mit nachgewiesenen Wirkungen auf Atemwege und Verdauungssystem.
Luhačovice ist eine lebendige Galerie der Volkssezession. Jurkovičs Bauten — das Jurkovič-Haus, Chaloupka, Valaška, Sonnenbäder — haben in Mitteleuropa keine Entsprechung.
Das Landschaftsschutzgebiet direkt hinter der Stadt bietet Dutzende von Kilometern an Wander- und Radwegen. Orchideenwiesen, Aussichtstürme, Lehrpfade — ideale Kombination aus aktivem Erholungsurlaub und Entspannung.
Gegenüber den westböhmischen Kurorten (Karlovy Vary, Mariánské Lázně) bietet Luhačovice vergleichbare Qualität zu deutlich günstigeren Preisen. Ihr FKSP-Zuschuss deckt hier wesentlich mehr ab.
Hotel Vincent befindet sich in einem ruhigen Teil von Luhačovice, 15 Gehminuten vom Kurzentrum und den Quellen entfernt. Wir bieten:
Für FKSP-Nutzung: Auf Anfrage stellen wir eine Vorauszahlungsrechnung auf Ihren Arbeitgeber aus. Kontaktieren Sie uns einfach und teilen Sie uns die Rechnungsdaten mit — wir erledigen alles für Sie.
Wenn Sie in einem privaten Unternehmen arbeiten und Zugang zu einem Cafeteria-System haben, können Sie die Punkte auch für einen Kuraufenthalt nutzen. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Anbieter:
| Anbieter | Funktionsweise | Wo einlösbar |
|---|---|---|
| Pluxee (früher Sodexo) | Punkte in der Cafeteria oder Pluxee-Karte | Pluxee Travel Portal, Partnerhotels |
| Benefit Plus | Kredite im Online-System | Katalog auf benefit-plus.cz |
| Edenred | Edenred Benefits Karte | Partnernetzwerk, Online-Reservierung |
| Up Česká republika | Cadhoc Gutscheine oder Dovolená-Karte | Partnerhotels und Reisebüros |
Tipp: Wenn Ihr Wunschhotel nicht direkt im Cafeteria-Katalog steht, genügt es meist, die Rechnung für den Aufenthalt hochzuladen und die Kredite werden nachträglich abgezogen. Informieren Sie sich bei Ihrem Benefit-Anbieter.
Ja, der FKSP-Zuschuss für Erholung kann auch für Auslandsaufenthalte genutzt werden. Aber überlegen Sie, ob Ihnen für das gleiche Geld nicht ein heimischer Kuraufenthalt mit nachweisbaren gesundheitlichen Wirkungen mehr bietet.
Das hängt von den Regeln Ihres Arbeitgebers ab. Einige Organisationen ermöglichen es, den Zuschuss auf mehrere Aktionen aufzuteilen, andere verlangen einmalige Nutzung.
Ja. Aus dem FKSP kann für die Erholung des Mitarbeiters und seiner Familienangehörigen beigetragen werden — Ehemann/Ehefrau, eingetragener Partner und unterhaltsberechtigte Kinder bis 26 Jahre.
Die Differenz zahlen Sie selbst. Das Hotel stellt eine Rechnung über den Gesamtbetrag aus, der Arbeitgeber begleicht seinen Anteil und Sie zahlen den Rest nach.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht, meist ja. Das hängt von der internen Vorschrift des Arbeitgebers ab — erkundigen Sie sich in der Personalabteilung.
Geringfügig Beschäftigte haben standardmäßig keinen FKSP-Anspruch, sofern die interne Vorschrift das nicht ausdrücklich ermöglicht.
Meist ja — der Zuschuss gilt für das jeweilige Kalenderjahr. Nicht genutzte Mittel fließen in den Fonds zurück. Daher empfehlen wir rechtzeitige Planung.
Möchten Sie mehr wissen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an — wir beraten Sie gerne bei der gesamten Zuschussnutzung und helfen bei der Auswahl des richtigen Aufenthalts für Sie und Ihre Familie.
Planen Sie einen Besuch in Luhačovice? Reservieren Sie Ihren Aufenthalt online oder kontaktieren Sie uns unter ahoj@vincentluhacovice.cz / +420 720 072 780.